Behandlungspflege - Ihre Engel der Pflege
Die Abrechnung medizinischer Behandlungspflegeleistungen wie z. B.
• Das Richten und Verabreichen von Medikamenten
• An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Insulin spritzen
• Wundverbände
• Katheterwechsel
• usw.
erfolgt mittels Verordnung häuslicher Krankenpflege. Die Verordnung wird von Ihrem Hausarzt ausgestellt und vom Pflegedienst direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet - und es ist für Sie kostenlos.