Pflegerische Betreuung - Ihre Engel der Pflege
Sie selbst können vielleicht noch dieses oder jenes selbständig tun und wollen nicht ständig wegen jeder Kleinigkeit Hilfe in Anspruch nehmen. Auch darin möchten wir Sie unterstützen, denn aktive Pflege und Betreuung heißt auch:
Sie als Patienten zu ermutigen Ihre eigenen Kräfte einzusetzen. Denn Sie selbst sind Ihr wichtigster Partner, um gesund zu werden oder zu lernen bestmöglich mit Ihrer Erkrankung oder Ihrem Handicap umzugehen.
§ 45 SGB XI: Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Nach § 45 können wir stundenweise Betreuungen mit den Pflegekassen abrechnen. Hierfür stehen Versicherten mit einer Einstufung in einen Pflegegrad monatlich 125,- € zur Verfügung. Dieser Betrag ist von Seiten des Gesetzgebers zweckgebunden und kann ausschließlich über zugelassene ambulante Pflegedienste abgerufen und gegenüber den Pflegekassen abgerechnet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unsere Betreuungsangebote über die Verhinderungspflege und/oder die Pflegesachleistung ebenfalls mit der Pflegekasse abzurechnen.
Da dies immer eine Kostenfrage ist, beraten wir Sie gerne individuell und erstellen bei einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen einen Kostenvoranschlag, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
